Energiekostenzuschuss

Energieintensive Unternehmen und Energiekostenzuschuss (Energie- und Strombeschaffungskosten belaufen sich auf mind. 3% des Produktionswertes) sowie kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 700.000 sollen dadurch entlastet werden. Abgewickelt wird die Förderung wieder von der aws, die auch bereits für die Investitionsprämie verantwortlich war. Ausgeschlos- sen ist u.a. die land- und forstwirtschatliche Urproduktion.

Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel), der förderfähige Zeitraum ist 1.2. bis 30.9.2022. Voraussetzung für die Erlangung dieser Förderung ist, dass im Unternehmen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gesetzt werden.

Die Förderung gestaltet sich vierstufig. Grundsätzlich wird die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30% gefördert, diese orientiert sich am Verbrauch 2022 bzw. an einer Hochrechnung der Daten aus 2021. Ab wann der Energiekostenzuschuss zu beantragen sein wird, ist noch nicht endgültig entschieden, voraussichtlich jedoch ab Mitte November 2022. Eine weitere Konkretisierung der Fördermaßnahme durch die noch zu erlassende Förderrichtlinie steht zu erwarten.