Teuerungsprämie noch 2023 steuerfrei nutzen

In den Jahren 2022 und 2023 ist es möglich den ArbeitnehmerInnen eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000, – EUR auszubezahlen, und das lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Da es im Jahr 2024 die Teuerungsprämie in dieser Form nicht mehr geben wird, besteht bis zum Jahresende 2023 daher letztmalig die Möglichkeit dazu.

Für einen Betrag bis zu 2.000, – EUR pro Jahr und Arbeitnehmer ist die Prämie an keine weiteren Voraussetzungen gebunden, die Zahlung kann auch einzelnen Arbeitnehmern individuell zugesprochen werden. Zusätzlich können 1.000, – EUR gewährt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt, z.B. eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung.

Wichtig ist, dass die Teuerungsprämie zusätzlich gewährt werden muss, sie darf daher nicht an die Stelle einer bisher gewährten Prämie treten, beispielsweise aufgrund von früheren Leistungsvereinbarungen. Das Beschäftigungsausmaß hat keine Auswirkungen auf die maximale Höhe der Teuerungsprämie, das heißt auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte oder karenzierte MitarbeiterInnen können die Prämie in vollem Ausmaß erhalten.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere interessante Artikel finden Sie in meinem Steuer- und Wirtschaftsblog.

Mit freundlichen Grüßen,

Julia Koch, BSc