
Steirische Wirtschaft Auszug: Abrechnungsfrist Investitionsprämie
Steirische Wirtschaft Auszug: Abrechnungsfrist Investitionsprämie.
Viele Unternehmer haben sich zur Beantragung der Investitionsprämie entschlossen, welche bis zum 28.02.2021 möglich war. Es gilt, die diesbezüglichen Fristen für die Abrechnung nicht außer Acht zu lassen.
In den Richtlinien zur Investitionsprämie ist festgelegt, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, der AWS spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderzusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen. Abrechnungen, die bist zum 30.09.2021 vorgelegt werden, unterliegen dieser Abrechnungsfrist nicht.[/vc_column_text]

Alle Abrechnungen, die ab dem 1.10.2021 eingereicht werden, haben hingegen diese 3-Monatsfrist einzuhalten. Das bedeutet konkret, dass die Abrechnung von Investitionen, die im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, nur noch bis 30.09.2021 möglich ist. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Die Abrechnung hat über den AWS-Fördermanager mittels der für die Abrechnung vorgesehenen Eingabemaske zu erfolgen. Pro Förderantrag kann nur eine Endabrechnung durchgeführt werden. Rechnungen müssen nicht mitübermittelt werden, sind aber auf Verlangen nachzureichen.
Julia Koch, BSc